Autor: Heiko Pereira Wolf
ORCID: 0009-0004-0014-7616
Veröffentlichung: 15.01.2026
Stand: 15.01.2026
Institutionelle Selbstbeschreibungen des Bevölkerungsschutzes zeichnen häufig ein Bild hoher Leistungsfähigkeit, klarer Zuständigkeitsordnungen und eingeübter Kooperationsroutinen. Solche Selbstbeschreibungen erfüllen zentrale Funktionen: Sie stabilisieren Erwartungssicherheit nach innen, signalisieren Handlungsfähigkeit nach außen und fungieren als Legitimationsressource für bestehende Strukturen, Verfahren und Investitionsentscheidungen. Deutlich seltener wird jedoch systematisch gefragt, wie sich diese diskursiven Ordnungsangebote zur beobachtbaren Ereignispraxis verhalten – insbesondere in Lagen, die unterhalb der Schwelle eines systemweiten Blackouts bleiben, zugleich aber die Routinen technisch-administrativer Normalität überschreiten.
Gerade im Bevölkerungsschutz fällt diese Leerstelle besonders ins Gewicht, da das Feld durch eine spezifische Temporalität geprägt ist: langen Phasen konzeptioneller Vorbereitung, des Übungsbetriebs und planungsrationaler Verdichtung stehen kurze, hochintensive Phasen der Ereignisbearbeitung gegenüber. In den Zwischenzeiten dominieren Texte, Leitfäden, Szenarien und Programme; erst im Ereignisfall zeigt sich, in welchem Maße diese Ordnungsmuster für operative Koordination, Kommunikation und Legitimation tatsächlich anschlussfähig sind.
Der Berliner Stromausfall im Südwesten Anfang Januar 2026 bietet hierfür ein instruktives Beobachtungsfeld. Ausgelöst durch einen Brand an einer Kabelbrücke über den Teltowkanal war die Lage regional begrenzt, zugleich jedoch mehrtägig. Sie mobilisierte kommunale und landesweite Strukturen, band Bundesressourcen im Rahmen von Unterstützung ein, machte Notbetriebslogiken erforderlich (u.a. Netzersatz/Notstrom, Kraftstofflogistik) und erzeugte eine intensive Anschlusskommunikation. Der Fall lag damit unterhalb eines systemweiten Blackouts, wies jedoch typische Kaskadenwirkungen – etwa im Verkehrs-, Kommunikations-, Versorgungs- und Sozialbereich – sowie eine hohe öffentliche Sichtbarkeit auf.
Ziel dieses Beitrags ist eine Gap-Analyse zwischen diskursiver Ordnung und Ereignispraxis. Ausgangspunkt ist die Frage, welche Deutungsangebote Wolfram Geier und Peter Lauwe in ihrem Beitrag (APuZ 1–3/2024, S. 27–32) für Blackout und Bevölkerungsschutz formulieren. Demgegenüber wird rekonstruiert, wie sich der Stromausfall in Berlin im Januar 2026 als Ereignispraxis darstellt. Im Zentrum steht schließlich, welche Weiterentwicklung des Diskurses sich aus den beobachtbaren Passungen, Verschiebungen und Leerstellen ableiten lässt.
Die Leitthese dieses Beitrages lautet: Der Berliner Stromausfall zeigt weniger ein Versagen von Strukturen als eine systematische Unterbelichtung von Übergängen.
In der Praxis des Bevölkerungsschutzes prägen Konzepte, Zuständigkeitsübersichten und Planungsdokumente den Arbeitsalltag über lange Zeiträume. Erst im Ereignisfall wird sichtbar, welche dieser Ordnungsmuster tatsächlich tragen und wo Übergänge, Improvisation oder zusätzliche Abstimmung erforderlich werden. Der Beitrag setzt genau an dieser Schnittstelle an: zwischen konzeptioneller Ordnung und ereignisbezogener Realität.
Der Beitrag verortet sich an der Schnittstelle von Verwaltungswissenschaft, Krisenforschung und Organisationssoziologie. Ausgangspunkt ist ein Verständnis von Bevölkerungsschutz nicht als rein technische oder rechtlich-administrative Aufgabe, sondern als diskursiv, organisatorisch und kommunikativ konstituiertes Handlungsfeld, in dem Verantwortung nicht nur verteilt, sondern fortlaufend hergestellt wird.
Bevölkerungsschutz wird im deutschen Kontext begrifflich als integrativer Sammelbegriff für Zivilschutz und Katastrophenschutz gefasst. Während der Zivilschutz verfassungsrechtlich dem Bund zur Abwehr von Gefahren im Verteidigungsfall obliegt, liegt der Katastrophenschutz als nicht-polizeiliche Gefahrenabwehr in Friedenszeiten in der Verantwortung der Länder. Der Bevölkerungsschutz in seiner Gesamtheit ist damit als komplexes, föderal gestuftes und intersektoral kooperierendes System zu verstehen, das auf präventive, operative und adaptive Maßnahmen im Umgang mit Krisen zielt.
Im Anschluss an governance-theoretische Ansätze lässt sich Bevölkerungsschutz als Regelungsgefüge ohne zentrale Steuerungsinstanz beschreiben, in dem staatliche, gesellschaftliche und private Akteure kooperieren, ohne dass Hierarchie vollständig suspendiert oder dominant wäre. Verantwortung ist in diesem Arrangement weder ausschließlich vertikal noch rein horizontal organisiert, sondern entsteht in Überlagerungen von Zuständigkeit, Koordination und situativer Aushandlung.
Diese Perspektive ist für die Analyse deshalb zentral, weil sie den Blick von formalen Zuständigkeitsbeschreibungen auf operative Kopplungen, Übergänge und Koordinationsleistungen lenkt – genau jene Aspekte, die in mehrtägigen, regional begrenzten Stromausfällen besonders relevant werden.
Der Beitrag folgt einem interdisziplinären Verständnis von Verantwortung als diskursiv erzeugter Strukturkategorie im öffentlichen Krisenmanagement. Verantwortung wird dabei nicht nur als normative Verpflichtung oder rechtliche Zuständigkeit verstanden, sondern als kommunikativ hergestellte und institutionell verortete Zuschreibung von Zuständigkeit, Haftung und Rechenschaftspflicht.
Verantwortung erscheint damit als relationales Konzept: Sie impliziert stets, wer unter welchen Bedingungen als zuständig gilt, wer Erwartungen erfüllen soll, und wer im Ereignisfall als erklärungs- oder rechenschaftspflichtig adressiert wird.
Gerade im Bevölkerungsschutz entfalten solche Zuschreibungen besondere Wirkung, weil sie kommunikative Handlungsfähigkeit, Erwartungsstrukturen und Legitimitätsannahmen prägen – innerhalb der Verwaltung ebenso wie gegenüber Öffentlichkeit und Politik. Verantwortung „liegt“ hier nicht objektiv vor, sondern wird durch Begriffe, Narrative, Handlungslogiken und institutionelle Selbstbeschreibungen stabilisiert.
Diese diskursive Perspektive ist für die vorliegende Analyse leitend, weil sie erlaubt, Differenzen zwischen Ordnungstext und Ereignispraxis nicht als Abweichung oder Defizit, sondern als Strukturspannung zu lesen.
Ergänzend wird Resilienz als zentrale Leitkategorie herangezogen. Resilienz bezeichnet die Fähigkeit eines Systems, auf externe Schocks nicht nur reaktiv zu antworten, sondern adaptiv, lernfähig und robust zu bleiben. In neueren Analysen wird Resilienz darüber hinaus als Ausdruck einer veränderten Sicherheitsrationalität verstanden, die klassische Schutzlogiken zugunsten von Anpassungs-, Selbstorganisations- und Lernprozessen transformiert.
Damit verschiebt sich auch die Rolle des Staates: Er bleibt Rahmengeber und Koordinator, überträgt jedoch Teile seiner Schutzverantwortung auf gesellschaftliche Akteure und kollektive Selbststeuerungsmechanismen. Resilienz fungiert somit nicht nur als funktionales Ziel, sondern auch als normative Orientierung, die Verantwortung neu verteilt und Erwartungen an Staat, Organisationen und Bevölkerung verändert.
Für die Analyse des Berliner Stromausfalls ist dieser Resilienzbegriff deshalb relevant, weil er den Blick auf Übergangslagen, Provisorien und adaptive Bewältigungsformen öffnet – also auf jene Phasen, die weder klar präventiv noch eindeutig reaktiv sind.
Schließlich greift der Beitrag das Konzept der Ko-Produktion auf. Ko-Produktion beschreibt Prozesse, in denen staatliche und gesellschaftliche Akteure gemeinsam öffentliche Leistungen erbringen. Im Bevölkerungsschutz bedeutet dies, dass Sicherheit und Vorsorge nicht allein durch staatliches Handeln hergestellt werden, sondern durch interdependente Beiträge von Verwaltung, Wirtschaft, Hilfsorganisationen und Bevölkerung.
Ko-Produktion ist dabei ambivalent: Sie kann Selbstermächtigung und Resilienz fördern, zugleich aber auch Verantwortungsverschiebung legitimieren. Gerade deshalb ist sie analytisch fruchtbar, um zu untersuchen, wie Verantwortung sprachlich und organisatorisch verteilt wird – und wo Grenzen dieser Verteilung sichtbar werden.
Die Verbindung von Governance-, Verantwortungs-, Resilienz- und Ko-Produktionsperspektive erlaubt es, den Referenzrahmen von Geier & Lauwe nicht nur inhaltlich zu rekonstruieren, sondern als diskursives Ordnungsangebot zu verstehen, das bestimmte Handlungs- und Erwartungsräume öffnet – und andere ausblendet.
Die nachfolgende Gap-Analyse knüpft genau hier an: Sie fragt nicht, ob dieser Ordnungsrahmen „zutrifft“, sondern wie tragfähig er in einer realen, hybriden Ereignislage ist, welche Übergänge er plausibilisiert – und wo Ergänzungen erforderlich werden.
Der theoretische Rahmen dieses Beitrags versteht Bevölkerungsschutz nicht nur als Frage von Zuständigkeiten, Plänen oder Technik, sondern als Zusammenspiel von Organisation, Kommunikation und Verantwortung unter Zeitdruck. Für die Praxis bedeutet das: Verantwortung entsteht im Ereignis, nicht allein auf dem Papier. Entscheidend ist, wer wann kommuniziert, eskaliert, priorisiert und erklärt – nach innen wie nach außen. Resilienz zeigt sich nicht nur in Vorsorgekonzepten, sondern besonders in Übergangsphasen: Notbetrieb, Provisorien, Wiederhochfahren. Diese Phasen brauchen eigene Aufmerksamkeit und Koordination. Ko-Produktion ist Alltag, keine Ausnahme: Verwaltung, Betreiber, Hilfsorganisationen und Bevölkerung wirken gleichzeitig am Lagebild und an der Bewältigung mit. Das verlangt klare Schnittstellen – und realistische Erwartungen.
Der theoretische Rahmen liefert damit keinen „Überbau“, sondern einen Leseschlüssel für bekannte Praxiserfahrungen: Warum Übergänge oft schwieriger sind als der Einsatz selbst, warum Kommunikation mehr ist als Information und warum Verantwortung in hybriden Lagen aktiv hergestellt werden muss.
Geier & Lauwe entwerfen einen Referenzrahmen, der zugleich ordnend und orientierend wirkt: Er schafft begriffliche Klarheit, beschreibt Zuständigkeits- und Kooperationsarchitekturen und verknüpft Prävention, Reaktion und Kommunikation zu einem konsistenten Ordnungsangebot. Daraus lassen sich vier Dimensionen als analytische Vergleichsachsen ableiten.
Verantwortung wird als gestufte Systemarchitektur beschrieben, veranschaulicht durch eine Pyramidenmetapher: die kommunale Ebene als operative Basis der Gefahrenabwehr und Allgemeinen Hilfe, die Länder mit Koordinations- und Aufsichtsfunktionen sowie der Bund im Bereich des Zivilschutzes und der Unterstützung über Amts- und Katastrophenhilfe. Ergänzend wird eine horizontale Verantwortungsdimension hervorgehoben, wonach Betreiber kritischer Infrastrukturen für Sicherheits- und Krisenmanagement in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich verantwortlich sind. Leitend ist dabei die Vorstellung von Ko-Produktion: Bevölkerungsschutz erscheint als gemeinsame Aufgabe von Staat und Gesellschaft, einschließlich privatwirtschaftlicher Akteure.
Der Referenzrahmen unterscheidet zwischen präventiv-planerischen Logiken – etwa Studien, Stresstests, Übungen, Krisenhandbüchern und Risikoanalysen – und reaktiv-stabilisierenden Logiken, die sich auf materielle Kapazitäten, Einsatzorganisation, Netzersatz- und Notstromlösungen sowie koordinierte Zusammenarbeit beziehen. Der damit verbundene normative Unterton ist nicht evaluativ, sondern orientierend angelegt: Strukturierte Verfahren und Kooperation erscheinen als zentrale Voraussetzungen sowohl für Vorsorge als auch für Bewältigung.
Kommunikation wird entlang dreier zentraler Motive strukturiert. Erstens spielt die begriffliche Schärfung eine zentrale Rolle: Die Differenzierung zwischen Stromabschaltung, Stromausfall, Blackout und Brownout dient dazu, Alarmismus zu vermeiden und Lageeinschätzungen präzise zu kommunizieren. Zweitens wird ein Leistungsnarrativ etabliert, das das integrierte Hilfeleistungssystem als grundsätzlich leistungsfähig darstellt. Drittens wird die Bedeutung von Vernetzung und Kontaktfähigkeit hervorgehoben; persönliche Bekanntheit und direkte Kommunikationswege („Köpfe kennen“) erscheinen als zentrale Erfolgsbedingungen des Krisenmanagements.
Begründungen folgen typischerweise einem dreigliedrigen Muster. Zum einen werden empirisch-analytische Risikoargumente herangezogen, die auf Verletzlichkeiten, Kaskadeneffekte und Szenarien verweisen. Zum zweiten treten normativ-präventive Bezüge in den Vordergrund, die staatliche Schutz- und Vorsorgeverantwortung betonen. Zum dritten finden sich strategisch-projektive Verweise auf Programme und regulatorische Rahmungen, etwa im Kontext von Resilienz und KRITIS.
In dieser Kombination entfaltet sich ein diskursiver Ordnungsrahmen, der die Blackout-Debatte zugleich systematisiert und handlungspraktisch anschlussfähig machen soll. Genau diese Anschlussfähigkeit wird im Folgenden am Berliner Fall als Zwischenlage zwischen Stromausfall und Blackout relevant.
Viele Praktiker:innen bewegen sich routiniert innerhalb der beschriebenen Zuständigkeits- und Kooperationsarchitekturen. Der hier rekonstruierte Referenzrahmen bündelt diese Selbstverständnisse und macht sie explizit. Gerade dadurch wird sichtbar, welche unausgesprochenen Annahmen den fachlichen Diskurs prägen – etwa zur Klarheit von Verantwortung, zur Übersetzbarkeit von Vorsorge in Bewältigung oder zur Rolle von Kommunikation im Ereignisfall.
Der Beitrag folgt einem dokumentenbasierten qualitativen Vergleichsdesign. Er kontrastiert den diskursiven Referenzrahmen von Geier & Lauwe mit einer chronologisch und thematisch geordneten Rekonstruktion des Berliner Stromausfalls im Januar 2026 auf der Grundlage öffentlich zugänglicher Quellen. Dazu zählen insbesondere Betreiberkommunikation, behördliche Verlautbarungen, Medienberichte, parlamentarische Dokumente sowie analytische Einordnungen.
Die Analyse ist bewusst zweigeteilt angelegt. In einem ersten Schritt erfolgt die empirische Rekonstruktion der Ereignispraxis: Untersucht wird, was – nach Maßgabe der verfügbaren Quellen – wann, wie und durch wen kommuniziert sowie organisatorisch bearbeitet wurde. In einem zweiten Schritt schließt eine analytische Interpretation an, die danach fragt, wie sich Passungen, Verschiebungen und Leerstellen zwischen diskursiver Ordnung und Ereignispraxis entlang der vier Dimensionen Verantwortung, Handlungslogiken, Kommunikationsstrategien und Begründungsmuster beschreiben lassen.
Die Gap-Analyse dient dabei ausdrücklich nicht der Bewertung von „Erfolg“ oder „Scheitern“. Ihr Erkenntnisinteresse liegt vielmehr in der Sichtbarmachung struktureller Diskrepanzen: Wo erweisen sich diskursive Ordnungsmuster in der Praxis als tragfähig? Wo treten Übergangsprobleme auf? Und welche zusätzlichen analytischen Kategorien werden in hybriden Lagen erforderlich?
Der methodische Zugang folgt einer Perspektive, die vielen aus der eigenen Erfahrung vertraut ist: Konzepte und Pläne werden nicht isoliert betrachtet, sondern an konkreten Ereignisverläufen gespiegelt. Für die Praxis bedeutet dies, dass nicht gefragt wird, ob Vorgaben „richtig“ oder „falsch“ waren, sondern wie sie sich im zeitlichen Verlauf tatsächlich ausgewirkt haben – und wo Übergänge besonders anspruchsvoll wurden.
Am 3. Januar 2026 führte ein Brand an einer Kabelbrücke über den Teltowkanal im Berliner Südwesten zu einem großräumigen Stromausfall. Betroffen waren mehrere Ortsteile – darunter Nikolassee, Zehlendorf, Wannsee und Lichterfelde – mit zehntausenden Haushalten sowie einer relevanten Zahl gewerblicher Anschlüsse. Die Stromversorgung konnte nicht kurzfristig wiederhergestellt werden, sondern erst nach mehreren Tagen vollständig erfolgen; in der Zwischenzeit wurden Teilbereiche schrittweise wiederversorgt. In der öffentlichen Kommunikation wurde die Dauer des Ausfalls als für die Hauptstadt außergewöhnlich lang beschrieben.
Die Ereignispraxis lässt sich entlang dreier miteinander verschränkter Bearbeitungsstränge rekonstruieren. Erstens stand die technische Wiederherstellung im Vordergrund, die Schadensanalysen, Reparaturen, Netzumbauten sowie den Einsatz provisorischer Lösungen zur Wiederzuschaltung umfasste. Zweitens waren Notbetrieb und Stabilisierung erforderlich, insbesondere durch den Einsatz von Netzersatzanlagen und Notstromaggregaten, die Priorisierung sensibler Einrichtungen, umfangreiche Kraftstofflogistik sowie einen schichtweisen Betrieb. Drittens traten sozial-kommunale Maßnahmen hinzu, darunter die Einrichtung von Notrufannahmestellen, Wärmestuben und Notunterkünften sowie Informations- und Unterstützungsangebote für vulnerable Gruppen.
Begleitet wurde die Lage von einer mehrkanaligen Kommunikation über Presse, Webangebote und Warnsysteme. Ein prominentes Kommunikationsereignis stellte eine späte Warnmeldung im weiteren Verlauf dar, die öffentlich als irritierend diskutiert wurde – weniger aufgrund der Warnung als solcher, sondern wegen ihres Zeitpunkts, der gewählten Warnstufe und ihrer Verständlichkeit.
Analytisch ist der Fall besonders aufschlussreich, da er eine spezifische Zwischenlage markiert: Der Stromausfall war regional begrenzt, zugleich jedoch mehrtägig, mit Nähe zu kritischen Infrastrukturen und kaskadierenden Folgewirkungen. Diese Konstellation lässt sich nur begrenzt durch eine binäre Unterscheidung zwischen „Stromausfall“ und „Blackout“ erfassen und verweist damit auf eine analytisch relevante Grauzone.
Der Berliner Stromausfall zeigt eine Lage, die weder als Routineereignis noch als klassischer Katastrophenfall einzuordnen ist. Für viele Beteiligte bedeutete dies Arbeiten „zwischen den Modi“: Stabilisierung unter Unsicherheit, parallele technische, organisatorische und kommunikative Anforderungen sowie ein längerer Zeitraum erhöhter Belastung. Solche Zwischenlagen sind operativ besonders anspruchsvoll, weil sie klare Eskalationspunkte nur begrenzt vorgeben.
Verantwortung erscheint als gestufte Systemarchitektur, veranschaulicht durch eine Pyramidenmetapher, die mit einer horizontalen Betreiberverantwortung ergänzt wird. Koordination wird dabei als integrierte Zusammenarbeit verstanden, die durch persönliche Kontaktfähigkeit und klares Rollenwissen stabilisiert werden soll.
Die Rekonstruktion der Ereignispraxis zeigt, dass Verantwortung nicht allein formal zugewiesen, sondern im Verlauf der Lage situativ gebündelt und kommunikativ zugerechnet wird. Mehrere Ebenen und Akteursgruppen – darunter bezirkliche und landesweite Verwaltungsstrukturen, Bundesunterstützung im Rahmen der Amtshilfe sowie die Kommunikation des Netzbetreibers – greifen ineinander.
Dabei tritt ein praktisches Problem in den Vordergrund, das in der Pyramidenmetapher nur indirekt abgebildet ist: Übergänge selbst werden zu einem zentralen Bestandteil der Verantwortungsproduktion. Fragen nach der angemessenen Lagebezeichnung, dem Zeitpunkt und der Form zusätzlicher Unterstützungsleistungen sowie nach der Reichweite und Führungsrolle von Kommunikation sind nicht bloß Begleiterscheinungen, sondern strukturieren die Zurechnung von Verantwortung im Ereignisverlauf maßgeblich.
Die Pyramidenordnung bildet die grundlegende Systemarchitektur plausibel ab, unterschätzt jedoch die Bedeutung von Schwellenentscheidungen und kommunikativen Zuschreibungen. In hybriden Lagen entsteht Verantwortungsklarheit nicht primär aus formalen Zuständigkeitsregelungen, sondern aus zeitkritischen Eskalations- und Kommunikationsentscheidungen, die zugleich öffentlich anschlussfähig sein müssen.
Der empirische Mehrwert der Analyse liegt damit in einer Verschiebung des Blicks: weg von der Frage formaler Zuständigkeit, hin zur Untersuchung von Verantwortungszurechnung unter Zeitdruck.
Im operativen Alltag zeigt sich Verantwortung häufig weniger als formale Zuständigkeit denn als Erwartung an Sichtbarkeit, Entscheidung und Kommunikation. Wer spricht nach außen? Wer erklärt Übergänge? Wer markiert Eskalationen? Die Analyse macht deutlich, dass Verantwortung in hybriden Lagen situativ hergestellt wird – insbesondere an Schwellen, an denen sich Lagebezeichnungen, Unterstützungsformen oder Kommunikationsreichweiten verändern.
Der diskursive Referenzrahmen unterscheidet präventiv-planerische und reaktiv-stabilisierende Handlungslogiken. Präventive Instrumente – etwa Übungen, Handbücher und Analysen – sollen in der Lage sein, sich im Ereignisfall in reaktive Stabilisierung zu übersetzen. Die Leistungsfähigkeit des Systems wird dabei in strukturierten Verfahren und koordinierter Zusammenarbeit gesehen, ergänzt durch materielle Fähigkeiten wie Netzersatz- und Notstromlösungen.
Die Ereignispraxis zeigt eine ausgeprägte operative Stabilisierung, macht zugleich jedoch die zentrale Rolle von Provisorien und Logistik sichtbar. Provisorische technische Lösungen, Kraftstoffversorgung, Aggregatdisposition, Schichtorganisation sowie überregionale Unterstützungsströme strukturieren die Lage maßgeblich. Wiederherstellung erweist sich in diesem Zusammenhang nicht als punktuelle Reparatur, sondern als sequenzieller Prozess aus Übergangslösungen, Priorisierungen und der schrittweisen Rückkehr in den Normalbetrieb.
Der Diskurs bildet Prävention und Reaktion primär als Dualität ab. Die Ereignispraxis legt hingegen nahe, eine dritte, eigenständige Handlungslogik analytisch zu berücksichtigen: eine Brückenlogik, die über Provisorien und logistische Arrangements zwischen Ausfall und Wiederherstellung vermittelt. Diese Logik ist kein randständiges Detail, sondern fungiert in mehrtägigen, regional begrenzten Ausfällen häufig als zentraler Strukturierer. Sie koppelt technische Maßnahmen mit sozialer Stabilisierung und erzeugt eigenständige Koordinations- und Steuerungsbedarfe.
Viele Praktiker:innen erleben Wiederherstellung nicht als klaren Endpunkt, sondern als Abfolge von Übergangslösungen. Provisorien, Logistik, Priorisierungen und Schichtmodelle strukturieren den Arbeitsalltag oft stärker als formale Einsatzpläne. Die Analyse hebt diese „Brückenarbeit“ als eigenständige Logik hervor, die Technik, Organisation und soziale Stabilisierung miteinander verbindet.
Im diskursiven Referenzrahmen kommt Kommunikation eine stabilisierende Funktion zu. Begriffsschärfung soll dazu beitragen, Alarmismus zu vermeiden und Lageeinschätzungen zu präzisieren. Ergänzend dienen Leistungs- und Vernetzungsnarrative der Vertrauensbildung sowie der Sicherung von Kooperations- und Handlungsfähigkeit im Krisenverlauf.
Die Ereignispraxis ist durch eine mehrkanalige Kommunikation geprägt, weist jedoch typische Spannungen hybrider Lagen auf. Eine Warnmeldung im späteren Verlauf des Stromausfalls wurde öffentlich als irritierend wahrgenommen. Diese Irritation lässt sich weniger als Kommunikationsversagen denn als Übersetzungsproblem beschreiben: Warnsysteme operieren mit standardisierten Warnstufen und Reichweitenlogiken, während die konkrete Lage eine situativ präzise Ansprache erforderte, etwa im Hinblick auf Verhaltenshinweise beim Übergang zur Wiederzuschaltung. Diese Anforderungen sind semantisch nicht ohne Weiteres mit einer maximalen Warnstufe kompatibel.
Geier & Lauwe stellen ein starkes begriffliches Ordnungsangebot bereit. Der Berliner Fall zeigt jedoch, dass insbesondere Zwischenlagen zusätzliche semantische Differenzierungen erfordern. Neben der Unterscheidung zwischen „Blackout“ und „Stromausfall“ werden Kategorien benötigt, die mehrtägige regionale Ausfälle mit spezifischen Übergangskommunikationen erfassen, etwa im Wechsel vom Notbetrieb zum Wiederhochfahren.
Der Diskurs lässt sich an dieser Stelle weiterentwickeln, indem Kommunikation nicht allein als Informationsübermittlung verstanden wird, sondern als Übersetzungsarbeit zwischen systemischen Logiken standardisierter Warn- und Steuerungsinstrumente und den Alltagspraktiken der betroffenen Bevölkerung.
Standardisierte Warn- und Kommunikationssysteme sind verlässlich, stoßen jedoch in Übergangslagen an Grenzen. Der Fall Berlin zeigt, dass Irritationen weniger aus mangelnder Information entstehen als aus Übersetzungsproblemen zwischen Systemlogik und situativer Alltagspraxis. Verständlichkeit, Timing und Zielrichtung von Kommunikation werden gerade dann relevant, wenn sich eine Lage sichtbar verändert.
Im diskursiven Referenzrahmen werden Begründungen vor allem über drei Elemente stabilisiert: empirisch-analytische Risiko-Evidenz, normativ geprägte Schutz- und Vorsorgebezüge sowie strategisch-projektive Verweise auf Programme und regulatorische Rahmungen, insbesondere im Kontext von Resilienz und KRITIS-Regulierung.
In der Ereignispraxis treten Begründungen in zwei unterschiedlichen, jedoch miteinander verknüpften Formen hervor. Zum einen sind interventionsnahe Begründungen zu beobachten, wenn konkrete Maßnahmen im Verlauf der Lage kommunikativ plausibilisiert werden müssen, etwa Warnungen, Notbetriebsentscheidungen oder Unterstützungsmaßnahmen. Zum anderen entfalten sich anschlusskommunikative Begründungen, in denen das Ereignis als Bezugspunkt für weiterführende regulatorische und programmatische Debatten dient, etwa im Hinblick auf KRITIS-Schutz, Transparenzfragen oder ergänzende Schutzmaßnahmen.
Der Diskurs ist primär auf makro-legitimierende Begründungen ausgerichtet, die Vorsorge- und Strategieargumente in den Vordergrund stellen. Der Berliner Fall macht demgegenüber die Bedeutung mikro-legitimierender Begründungen sichtbar: Das situative „Warum jetzt?“ – konkret, zeit- und handlungsnah – kann für Akzeptanz und Anschlussfähigkeit mindestens ebenso relevant sein wie das grundsätzliche „Warum überhaupt?“.
Eine Weiterentwicklung des Diskurses erscheint insofern dort möglich, wo beide Ebenen systematisch miteinander verknüpft werden: programmatische Vorsorge- und Strategieargumente einerseits und die erklärende Legitimation situativer Interventionen andererseits.
In der Praxis besteht häufig ein Spannungsfeld zwischen langfristiger Vorsorgeargumentation und der Erklärung konkreter Maßnahmen im Ereignisverlauf. Während Strategien und Empfehlungen „Warum grundsätzlich?“ adressieren, erwarten Betroffene und Beteiligte im Ereignis ein klares „Warum jetzt?“. Die Analyse macht sichtbar, dass beide Ebenen für Akzeptanz und Anschlussfähigkeit bedeutsam sind.
Der Berliner Stromausfall im Januar 2026 lässt sich als empirisch instruktiver Grenzfall lesen, da er die Typologiefrage zuspitzt: Die Lage war regional begrenzt, zugleich jedoch mehrtägig, mit Nähe zu kritischen Infrastrukturen und kaskadierenden Folgewirkungen. Damit bewegte sich das Ereignis weder im Normalmuster kurzfristiger Störungen noch im Szenario eines systemweiten Blackouts. Gerade diese Zwischenlage macht sichtbar, wo die von Geier & Lauwe formulierten diskursiven Ordnungsmuster tragfähig sind – und wo sie analytischer Ergänzungen bedürfen. Aus der Gap-Analyse lassen sich Ansatzpunkte für eine Weiterentwicklung des Diskurses ableiten:
Erstens spricht der Fall für eine Verschiebung von einer binären Typologie hin zu einem Kontinuum: Die Gegenüberstellung von „Stromausfall“ und „Blackout“ erweist sich in hybriden Lagen als kommunikativ und organisatorisch anspruchsvoll. Analytisch anschlussfähig erscheint vielmehr ein Kontinuum, das über Schwellenvariablen wie Dauer, räumliche Ausdehnung, temperatur- und versorgungsabhängige Effekte, Kommunikationsfähigkeit sowie Redundanz- beziehungsweise Single-Point-Vulnerabilitäten differenziert.
Zweitens legt der Fall nahe, Verantwortung weniger als Frage formaler Zuständigkeit zu fassen, sondern stärker als Prozess situativer Übergangszurechnung. In hybriden Lagen wird Verantwortung nicht allein durch institutionelle Architekturen „gelöst“, sondern durch Eskalations- und Kommunikationsentscheidungen hergestellt. Damit rücken analytisch die Zurechnungspunkte, Übergänge und Rechenschaftsformen in den Vordergrund, über die Verantwortung im Ereignisverlauf konkretisiert wird.
Drittens verweist die Ereignispraxis auf die Bedeutung von Provisorien und Logistik als eigenständiger Handlungslogik. Mehrtägige regionale Ausfälle strukturieren sich häufig über Brückenmechanismen wie Netzersatz, Kraftstoffversorgung, technische Provisorien und Priorisierungsentscheidungen. Diese Logik ist nicht als bloßes technisches Detail zu verstehen, sondern als governance-relevanter Strukturierer, der technische Wiederherstellung und soziale Stabilisierung miteinander koppelt.
Diese Schlussfolgerungen bleiben bewusst analytisch angelegt. Sie zielen weder auf eine generelle Leistungsdiagnose noch auf normative Bewertungen, sondern markieren Kategorien, mit denen sich der Diskurs zu Blackout und Bevölkerungsschutz enger an beobachtbare Ereignispraxis anschließen lässt.
Zwischenlagen wie der Berliner Stromausfall verdeutlichen, dass viele operative Herausforderungen nicht an Zuständigkeiten oder Ressourcen scheitern, sondern an Übergängen: zwischen Störung und Krise, zwischen Normalbetrieb und Notbetrieb, zwischen Stabilisierung und Rückkehr. Die hier vorgeschlagenen Kategorien bieten eine Sprache, um solche Erfahrungen analytisch zu fassen und vergleichbar zu machen.
Auch wenn die Analyse auf einem spezifischen Ereignis beruht, zielt sie nicht auf Generalisierung im Sinne kausaler Aussagen. Die identifizierten Übergangsprobleme, Brückenlogiken und Zurechnungsdynamiken sind jedoch struktureller Natur und damit grundsätzlich auch für andere mehrtägige, regional begrenzte Ausfälle kritischer Infrastrukturen analytisch anschlussfähig.
Geier & Lauwe legen einen konsistenten Referenzrahmen vor, der begriffliche Klarheit schafft, Verantwortungsarchitekturen ordnet und Vorsorge- und Bewältigungslogiken im Bevölkerungsschutz plausibilisiert. Der Berliner Stromausfall im Januar 2026 macht zugleich sichtbar, dass hybride Lagen – regional begrenzt, aber mehrtägig – spezifische Übergangsprobleme erzeugen, die in idealtypischen Ordnungsmodellen nur eingeschränkt erfasst werden.
Die Gap-Analyse identifiziert vier zentrale Entwicklungsimpulse für den Blackout-Diskurs im Bevölkerungsschutz. Erstens spricht der Fall dafür, Zwischenlagen systematisch zu erfassen und die binäre Gegenüberstellung von Stromausfall und Blackout durch ein Kontinuum zu ersetzen. Zweitens wird deutlich, dass Verantwortung in hybriden Lagen weniger als statische Architektur denn als Prozess situativer Zurechnung und Übergangsgestaltung zu analysieren ist. Drittens erweisen sich Brückenlogiken – insbesondere Provisorien und logistische Arrangements – als eigenständiger Strukturtyp, der technische Wiederherstellung und soziale Stabilisierung miteinander verbindet. Viertens legt der Fall nahe, Begründungsmuster auf zwei Ebenen systematisch zu koppeln: programmatische Vorsorge- und Strategieargumente einerseits sowie interventionsnahe, zeit- und handlungsbezogene Mikro-Begründungen andererseits.
Der Beitrag leistet damit eine diskursanalytisch informierte, ereignisbasierte Weiterentwicklung der Debatte zu Blackout und Bevölkerungsschutz – nicht im Sinne einer Validierung, sondern durch die strukturierte Gegenüberstellung von Ordnungstext und Ereignispraxis. In diesem Sinne ist Berlin Januar 2026 weniger als „Beweis“ zu lesen denn als empirischer Stresstest, der die Grenzen bestehender Deutungsangebote markiert und zugleich deren Erweiterungspotenziale sichtbar macht.
Der Beitrag versteht sich nicht als Bewertung konkreten Handelns. Er bietet vielmehr Begriffe und Perspektiven an, mit denen sich eigene Erfahrungen aus vergleichbaren Lagen einordnen lassen. Gerade für Praktiker:innen kann dies helfen, das häufig implizite Wissen über Übergänge, Provisorien und Kommunikationsdynamiken expliziter zu reflektieren und in zukünftige Planungen einzuspeisen.
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