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Verwaltung neu verknüpft: Blockchain zwischen Technikversprechen und Rechtswirklichkeit

Impulse aus Nordrhein-Westfalen für eine klügere Digitalisierung der Kommunen

Publikation

Autor: Heiko Pereira Wolf

ORCID: 0009-0004-0014-7616

DOI: 10.5281/zenodo.15562439

Veröffentlichung: 31.05.2025

Stand: 31.05.2025

English translation

1. Einleitung: Zwischen Vision und Verwaltungspraxis

Die Blockchain-Technologie gilt als eine der potenziell disruptivsten digitalen Innovationen unserer Zeit. Sie verspricht ein neues Paradigma für Vertrauen, Transparenz und Dezentralität in Daten- und Transaktionssystemen. Während ihr Ursprung im Bereich der Kryptowährungen liegt, rücken zunehmend auch Anwendungen in den Blick, die jenseits monetärer Transaktionen liegen – etwa in der Verwaltung öffentlicher Aufgaben. Gerade für Städte und Gemeinden eröffnet sich hier ein Handlungsfeld, das nicht nur technisch, sondern auch politisch und institutionell bedeutsam ist: die Nutzung von Blockchain für kommunale Leistungen, Prozesse und Infrastrukturen.

Gleichwohl zeigt sich in der kommunalen Praxis ein ambivalentes Bild. Auf der einen Seite gibt es zahlreiche Pilotprojekte, Modellregionen und Reallabore, in denen kommunale Akteure innovative Anwendungsfälle erproben – von der digitalen Kfz-Zulassung bis hin zu fälschungssicheren Bescheiden für Straßenmusik oder Hundehaltung. Auf der anderen Seite bleiben viele Projekte auf symbolische Leuchttürme oder technisch isolierte Experimente beschränkt. Die Integration in die Regelverwaltung, die rechtssichere Umsetzung von Zahlungsmodellen auf Kryptowährungsbasis und die nachhaltige Skalierung entsprechender Infrastrukturen stellen weiterhin erhebliche Herausforderungen dar.

Zugleich wird deutlich: Die Diskussion um Blockchain ist nicht rein technologisch zu führen. Sie berührt grundlegende Fragen des Verwaltungsrechts, des staatlichen Vertrauensmanagements und der kommunalen Selbstverwaltung. Wenn dezentrale Technologien in der Lage sind, klassische Verwaltungsfunktionen wie Bescheiderteilung, Registerführung oder Beteiligungsprozesse zu übernehmen oder zu ergänzen, dann stellt sich nicht nur die Frage nach ihrer Effizienz, sondern auch nach ihrer rechtlichen Legitimation, ihrer Governance und ihrer gesellschaftlichen Akzeptanz.

Die Gründung eines eigenständigen Bundesministeriums für Digitalisierung und Staatsmodernisierung im Jahr 2025 unterstreicht die gewachsene Bedeutung digitaler Steuerungsfragen für alle Verwaltungsebenen – insbesondere auch für die Kommunen. Der Beitrag ordnet kommunale Blockchain-Projekte daher nicht nur als technische Innovationen ein, sondern als Bausteine einer strategischen Verwaltungsentwicklung im Lichte bundespolitischer Rahmenbedingungen.

Vor diesem Hintergrund widmet sich der vorliegende Beitrag einer systematischen Analyse der Blockchain-Nutzung auf kommunaler Ebene. Er nimmt Nordrhein-Westfalen als exemplarisches Beispiel in den Blick – sowohl wegen der Vielzahl dokumentierter Projekte als auch aufgrund der strategischen Förderkulisse des Landes. Ziel ist es, konkrete Anwendungsbeispiele einzuordnen, Erfolgsfaktoren und Hemmnisse zu identifizieren und daraus praxisnahe Empfehlungen für kommunale Entscheidungsträger:innen zu entwickeln. Besonderes Augenmerk gilt dabei der Frage, wie sich technologische Innovation, kommunale Selbstverwaltung und rechtliche Rahmenbedingungen miteinander in Einklang bringen lassen, ohne in einen blinden Digitalisierungsaktivismus zu verfallen.

Der Beitrag richtet sich an kommunale Amtsleitungen, Digitalisierungsverantwortliche und Führungskräfte, die sich mit der Frage befassen, wie neue Technologien sinnvoll und strategisch in die Verwaltungsrealität überführt werden können. Er basiert auf einer interdisziplinären Auswertung aktueller Pilotprojekte, landespolitischer Initiativen sowie rechtlich-organisatorischer Rahmenbedingungen und reflektiert dabei auch die Grenzen und Potenziale einer technologiegetriebenen Verwaltungsmodernisierung.

2. Blockchain in der kommunalen Verwaltung: Begriff, Nutzen, Abgrenzung

Die Debatte über Blockchain in der kommunalen Verwaltung leidet oft unter begrifflicher Unschärfe. Während Schlagworte wie „Bitcoin“ dominieren, ist der technologische Kern der Blockchain weit breiter: ein dezentral validiertes, kryptografisch gesichertes Register, das Daten unveränderbar speichert. Diese Eigenschaften – Unveränderbarkeit, Transparenz und Dezentralität – eröffnen auch für öffentliche Aufgaben interessante Einsatzfelder (Bundesnetzagentur, o.J.).

Typische Anwendungsbereiche liegen dort, wo Authentizität und Nachvollziehbarkeit zentral sind – etwa bei der Ausstellung von Nachweisen, der Verifikation von Identitäten oder automatisierten Verwaltungsakten über Smart Contracts. Im Gegensatz zu zentral betriebenen Datenbanken ermöglichen Blockchain-Lösungen die gleichberechtigte Zusammenarbeit mehrerer Behörden auf einer gemeinsamen, revisionssicheren Basis.

Dabei ist entscheidend, dass der Mehrwert nicht aus der Technologie selbst resultiert, sondern aus ihrem gezielten Einsatz in klar definierten Kontexten. Blockchain eignet sich insbesondere für Situationen mit fehlender Vertrauensbasis, komplexer föderaler Abstimmung oder besonderen Sicherheitsanforderungen (regio iT, o.J.).

Wichtig ist zudem die Unterscheidung zwischen der Blockchain als Infrastruktur und darauf aufbauenden Kryptowährungen. Während letztere vorrangig im Finanzbereich relevant sind, nutzt die Verwaltung bevorzugt „permissioned Blockchains“, bei denen nur autorisierte Akteure Zugriffsrechte haben (Fraunhofer INT, o.J.). Solche Systeme ermöglichen die Einhaltung datenschutzrechtlicher und institutioneller Anforderungen.

Die Blockchain ist somit kein Allheilmittel, sondern ein ergänzendes Werkzeug im digitalen Verwaltungsbaukasten – sinnvoll dort, wo klassische IT-Lösungen an Grenzen stoßen.

3. Projektbeispiele aus Nordrhein-Westfalen: Realistische Anwendungen im Überblick

Nordrhein-Westfalen nimmt im bundesweiten Vergleich eine Vorreiterrolle bei der Erprobung von Blockchain-Anwendungen auf kommunaler Ebene ein. Die Bandbreite reicht von infrastrukturellen Großprojekten über Pilotanwendungen einzelner Städte bis hin zu sektorspezifischen Reallaboren im Energie- und Umweltbereich. Im Folgenden werden ausgewählte Projekte vorgestellt, die exemplarisch für unterschiedliche Einsatzbereiche und Umsetzungstiefen stehen.

3.1 GovChain.NRW: Pilotanwendungen in Aachen und Gelsenkirchen

Einen Meilenstein für die kommunale Blockchain-Nutzung stellte das vom Land NRW geförderte Projekt GovChain.NRW dar, das von 2019 bis 2021 unter der Leitung der regio iT GmbH durchgeführt wurde. Ziel war der Aufbau einer dezentralen, kommunalen Blockchain-Infrastruktur, betrieben durch kommunale Rechenzentren, mit der Verwaltungsverfahren sicherer und effizienter gestaltet werden sollten (regio iT, o.J.).

Als zentraler Pilotanwender agierte die Stadt Gelsenkirchen. Dort wurden unter anderem digitale Nachweise für die Wohnungsgeberbestätigung, das Halten gefährlicher Hunde und die Erlaubnis zur Straßenmusik entwickelt. Diese Nachweise wurden in der Blockchain abgelegt und konnten von berechtigten Stellen überprüft werden, ohne dass eine zentrale Datenbank erforderlich war (MWIKE NRW, o.J.). Die Anwendungen zielten auf Verwaltungsbereiche mit vergleichsweise hoher Manipulationsanfälligkeit und wiederkehrendem Nachweiserfordernis. Auch in Aachen wurden einzelne Use Cases erprobt, etwa zur Validierung von Sondernutzungserlaubnissen im öffentlichen Raum.

Die Projektergebnisse zeigen: Blockchain-basierte Verwaltungsleistungen sind technisch realisierbar und organisatorisch in den Alltag integrierbar – insbesondere dann, wenn sie auf schlank definierte Anwendungsbereiche begrenzt bleiben. Zugleich offenbaren sich jedoch Herausforderungen hinsichtlich der Standardisierung, Skalierbarkeit und Akzeptanz, insbesondere bei der Übertragung auf andere Kommunen mit abweichender Verwaltungsstruktur.

3.2 Digitale Zulassung in Hamm: Blockchain trifft Fahrzeugregister

Ein weiteres prominentes Beispiel stammt aus der Stadt Hamm, wo eine digitale Kfz-Zulassung unter Einsatz der Blockchain-Technologie entwickelt wurde. Der Ansatz verfolgt das Ziel, sämtliche Fahrzeugdaten in einem „Digital Twin“ zu erfassen und medienbruchfrei mit der Zulassungsbehörde, Versicherungen und Halter:innen zu verknüpfen. Die dezentrale Speicherung soll eine revisionssichere, datenschutzkonforme Verarbeitung über den gesamten Lebenszyklus eines Fahrzeugs ermöglichen (KDN, o.J.).

Im Unterschied zu Gelsenkirchen geht es hier nicht um einzelne Bescheide, sondern um den Aufbau eines dauerhaft gepflegten, technischen Registers, das interinstitutionell nutzbar ist. Damit betritt das Projekt Neuland im Bereich der verwaltungsübergreifenden Datenkoordination. Der Erfolg hängt jedoch maßgeblich von der bundesweiten Einbindung in Registermodernisierung und digitalem Identitätsmanagement ab – eine Aufgabe, die jenseits kommunaler Zuständigkeiten liegt.

3.3 Monheim am Rhein: Städtische Kryptowährung als Bürgerdienst

Ein innovativer, wenngleich technisch komplexer Ansatz wird in Monheim am Rhein verfolgt. Hier wurde im Rahmen des „Monheim-Pass“-Projekts ein digitales Bürgerkonto entwickelt, das nicht nur als Zugangsmedium zu städtischen Einrichtungen dient, sondern auch mit einem Guthaben ausgestattet ist, das in einer Blockchain hinterlegt wird. Bürger:innen können damit städtische Leistungen wie ÖPNV oder den Eintritt ins Schwimmbad bezahlen – die Tokenisierung erfolgt auf kommunaler Ebene, ohne Anbindung an klassische Kryptowährungen (MWIKE NRW, o.J.).

Der Fall Monheim illustriert das Potenzial kommunaler Tokenlösungen, die nicht auf globale Kryptowährungen wie Bitcoin setzen, sondern zweckgebundene, lokal konzipierte Nutzungseinheiten schaffen. Der Vorteil liegt in der Rechts- und Haushaltssicherheit sowie in der Möglichkeit, steuerungsrelevante Aspekte wie soziale Staffelungen, Zeitbindung oder regionale Begrenzung direkt in die Tokenstruktur zu integrieren.

3.4 Köln: Umweltpolitik durch Blockchain

In Köln wurde die Blockchain-Technologie in Verbindung mit Geofencing eingesetzt, um die Nutzung von Plug-in-Hybrid-Fahrzeugen in Umweltzonen zu überwachen. Ziel ist es, sicherzustellen, dass Fahrzeuge mit Verbrennungsanteil tatsächlich elektrisch betrieben werden, wenn sie in sensiblen Stadtbereichen verkehren. Die Daten werden auf einer Blockchain gespeichert, sodass Nachweise automatisiert und fälschungssicher erstellt werden können (MWIKE NRW, o.J.).

Der Kölner Anwendungsfall zeigt, dass Blockchain auch im Umweltbereich als Instrument kommunaler Steuerung dienen kann. Besonders relevant ist dies mit Blick auf neue Anforderungen an digitale Nachweise im Rahmen von Emissionsregulierungen oder smarten Verkehrsmodellen. Die Herausforderung besteht hier weniger in der Technik, sondern vielmehr in der datenschutzrechtlichen Gestaltung und der Akzeptanz durch die Bürger:innen.

3.5 Reallabor Rheinisches Revier: Energie, Wasser, Logistik

Ergänzend zu den Pilotkommunen wurde im Rheinischen Revier ein Blockchain-Reallabor eingerichtet, das sich primär auf Anwendungen im Energiesektor konzentriert. Hier werden u. a. intelligente Abrechnungssysteme für Energieverbrauch, dezentrale Nachweise in der Wasserversorgung und Logistikprozesse erprobt. Das Projekt wurde durch das Land NRW mit 1,2 Millionen Euro gefördert und dient als interdisziplinäre Plattform zwischen Wissenschaft, Verwaltung und Wirtschaft (Fraunhofer INT, o.J.).

Im Gegensatz zu rein kommunalen Projekten liegt der Fokus im Reallabor auf der sektorübergreifenden Entwicklung. Kommunen sind hier keine alleinigen Träger, aber wichtige Partner bei der Implementierung von Anwendungen in der Daseinsvorsorge. Die Ergebnisse des Reallabors könnten mittelfristig auch in interkommunale Versorgungsmodelle integriert werden.

4. Was lässt sich aus den Projekten lernen?

Die nordrhein-westfälischen Blockchain-Projekte zeigen, dass die Technologie in ausgewählten Feldern sinnvoll einsetzbar ist – vorausgesetzt, Rahmenbedingungen und Anwendungsbereiche sind klar definiert. Erfolgreich waren vor allem Projekte mit schlank strukturierten, formalisierten Verwaltungsabläufen. Beispiele wie die Wohnungsgeberbestätigung oder städtische Bonusprogramme profitieren besonders von Fälschungssicherheit und Automatisierung (regio iT, o.J.).

Zudem ist interdisziplinäre Kooperation ein Schlüsselfaktor: Die Zusammenarbeit von Kommunen mit Hochschulen, IT-Dienstleistern und Rechenzentren sichert nicht nur technische Qualität, sondern erleichtert auch die Anbindung an bestehende Verwaltungsstrukturen (Fraunhofer INT, o.J.). Landesweite Netzwerke wie govdigital bieten zusätzliche Infrastruktur und strategische Anschlussfähigkeit (IT.NRW, 2021).

Herausfordernd bleiben jedoch Rechtsunsicherheit, etwa beim Einsatz von Kryptowährungen, sowie fehlende Standards für Schnittstellen und Identitätsmanagement. Viele Projekte sind bislang Einzelinitiativen ohne Anschlussfähigkeit an überörtliche Register. Hier droht eine Fragmentierung, wenn keine übergreifenden Strukturen geschaffen werden (European Commission, 2024).

Ein weiteres Hemmnis ist die organisationskulturelle Trägheit. Blockchain verändert Zuständigkeiten, Kontrollroutinen und Verantwortlichkeiten – und erfordert ein neues Verständnis von Governance und Fehlerkultur. Ohne gezielte Sensibilisierung, insbesondere von Führungskräften, kann selbst technisch tragfähige Innovation ins Leere laufen.

Zwischenfazit: Die Technologie bietet Potenzial – aber nur im Rahmen einer strategisch abgestimmten, rechtskonformen und kulturell anschlussfähigen Innovationspolitik.

5. Perspektiven für den Einsatz von Kryptowährungen

Während die Blockchain-Technologie in der kommunalen Verwaltung zunehmend pilotiert und erprobt wird, bleibt der Einsatz von Kryptowährungen als Zahlungsmittel bislang weitgehend theoretisch. Der Gedanke, kommunale Gebühren oder Dienstleistungen in Bitcoin oder anderen digitalen Werten zu begleichen, erscheint zwar visionär – ist aber mit erheblichen rechtlichen, haushaltswirtschaftlichen und praktischen Herausforderungen verbunden. Gleichwohl eröffnen sich aus der Perspektive kommunaler Innovationspolitik relevante Entwicklungslinien, die mittelfristig an Bedeutung gewinnen könnten.

Rechtlich betrachtet bewegen sich Kryptowährungszahlungen im kommunalen Kontext derzeit in einem Graubereich. Die kommunale Abgabenhoheit nach Art. 28 Abs. 2 GG gibt den Gemeinden zwar die Freiheit, eigene Satzungen zu erlassen und Gebührenordnungen zu gestalten. Bislang beruhen diese jedoch auf dem Euro als gesetzliches Zahlungsmittel. Für die Annahme von Kryptowährungen wäre daher eine ausdrückliche Satzungsänderung erforderlich – unter Berücksichtigung haushaltsrechtlicher Vorgaben, der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und einer nachvollziehbaren Bewertung der Kryptowährungen in Euro zum Zeitpunkt der Zahlung (IT-Planungsrat, 2020).

Noch ungeklärt ist zudem, wie eine verlässliche Kursbewertung, Umrechnung und Verbuchung im Haushalts- und Rechnungswesen erfolgen könnte. Die starke Volatilität vieler Kryptowährungen widerspricht den Grundsätzen kaufmännischer Vorsicht und risikoadäquater Mittelverwendung. Hinzu kommt: Die doppelte Buchführung der Kommunen im Rahmen der Doppik setzt klare Standards hinsichtlich der bilanzwirksamen Erfassung von Forderungen, Zahlungsmitteln und Erträgen – Standards, die bislang nicht auf die Besonderheiten digitaler Assets ausgerichtet sind.

Vor diesem Hintergrund überrascht es nicht, dass reale Anwendungen von Kryptowährungszahlungen in deutschen Kommunen bislang ausbleiben. Zwar existieren Einzelbeispiele im privaten Sektor – etwa ein Café in Hilden, ein Club in Köln oder ein Onlinehändler in Lünen, die Bitcoin akzeptieren – doch handelt es sich hierbei um freiwillige Markttransaktionen ohne hoheitlichen Bezug (WDR, 2023). Auch Initiativen wie die „Kryptostadt Mannheim“, in der an bis zu 30 Standorten künftig mit Bitcoin gezahlt werden soll, bleiben bislang auf den lokalen Einzelhandel beschränkt (SWR, 2024).

Gleichwohl lassen sich aus diesen Entwicklungen Perspektiven ableiten. So zeigen internationale Vorbilder wie die Schweizer Städte Zug und Lugano, dass eine systematische Integration von Kryptowährungen in die kommunale Steuer- und Gebührenpraxis möglich ist – vorausgesetzt, der rechtliche Rahmen wird entsprechend angepasst. In beiden Städten können Rechnungen der öffentlichen Hand mit Bitcoin oder der Stablecoin Tether beglichen werden. Die Transaktionen erfolgen dabei automatisiert über QR-Rechnungen, und die Umrechnung in die Landeswährung erfolgt in Echtzeit durch spezialisierte Dienstleister wie Bitcoin Suisse. Damit wird die Volatilität umgangen und die Buchhaltung entlastet (Swissinfo, 2023).

Ein anderer Weg besteht in der Entwicklung kommunaler Token, wie sie etwa in Monheim am Rhein realisiert wurde. Dabei handelt es sich nicht um Kryptowährungen im engeren Sinne, sondern um zweckgebundene digitale Guthaben, die innerhalb eines geschlossenen Nutzungskreislaufs zum Einsatz kommen. Solche Token können steuerungswirksam eingesetzt werden – etwa für soziale Staffelungen, Bürgerboni oder zielgerichtete Förderungen. Sie bieten den Vorteil, innerhalb bestehender rechtlicher Rahmenbedingungen eingeführt werden zu können, ohne das Haushalts- und Währungsrecht zu tangieren (MWIKE NRW, o.J.).

Langfristig könnte die Einführung von programmierbarem Geld – etwa auf Basis eines digitalen Euro – eine Brücke zwischen klassischer Haushaltsführung und digitaler Zahlungsinfrastruktur schlagen. Pilotprojekte auf Bundes- oder Landesebene sollten frühzeitig mit kommunalen Anwendungsszenarien verknüpft werden, um Erfahrungswissen aufzubauen und Schnittstellen zu definieren.

Die Perspektiven für Kryptowährungen in der kommunalen Verwaltung sind somit weniger in der kurzfristigen Umsetzung zu suchen, sondern vielmehr in der strategischen Vorbereitung auf künftige Optionen. Kommunen, die heute bereits rechtliche und technische Grundlagen schaffen, könnten mittelfristig in der Lage sein, alternative Zahlungsmodelle anzubieten – sei es für bestimmte Dienstleistungen, Gebührenarten oder Nutzergruppen. Voraussetzung ist jedoch ein integrierter Ansatz, der technologische Machbarkeit, rechtliche Legitimität und haushaltspolitische Nachhaltigkeit gleichermaßen berücksichtigt.

6. Vom Pilotprojekt zur nachhaltigen Innovationsstrategie

Die Blockchain-Technologie bietet der kommunalen Verwaltung keine Revolution, aber eine gezielte Evolution – insbesondere an jenen Schnittstellen, an denen klassische Verfahren an ihre funktionalen, rechtlichen oder sozialen Grenzen stoßen. Die Pilotprojekte in Nordrhein-Westfalen belegen: Wenn der Anwendungsbereich klar definiert, die rechtlichen Rahmenbedingungen sorgfältig geprüft und die technische Umsetzung durch qualifizierte Partner erfolgt, lassen sich dezentrale Lösungen verwaltungsnah und rechtskonform realisieren.

Gleichwohl sind Blockchain-Projekte kein Selbstläufer. Fehlende Interoperabilität, rechtliche Unsicherheiten und kulturelle Vorbehalte in der Verwaltung erschweren eine nachhaltige Integration. Ohne strategische Steuerung drohen technikgetriebene Einzellösungen, die weder skalierbar noch anschlussfähig sind – weder innerhalb noch zwischen Behörden.

Deshalb braucht es einen Perspektivwechsel: weg von isolierten Technologieexperimenten, hin zu einer gemeinwohlorientierten Innovationspolitik. Pilotprojekte sollten als strukturierte Lernräume verstanden werden – mit klaren Zielbildern, rechtlicher Tragfähigkeit und einer Governance-Kultur, die Beteiligung, Transparenz und Feedback ernst nimmt.

Mit dem Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung erhält die kommunale Digitalisierung eine neue politische Rahmung. Damit eröffnet sich die Chance, technologische Pilotprojekte wie Blockchain frühzeitig in bundesweite Standards, Datenarchitekturen und Förderkulissen einzubetten. Wer heute lokal erprobt, kann morgen systemisch anschlussfähig sein – und damit Mitgestaltungskraft in der digitalen Architektur des föderalen Staates sichern. Denn wer zu lange abwartet, muss Standards übernehmen, die nicht den eigenen Bedürfnissen entsprechen.

Die Blockchain ist kein Allheilmittel. Aber sie ist ein strategisches Werkzeug für Verwaltungen, die bereit sind, Technikpolitik als Teil ihrer Daseinsvorsorge zu begreifen. Der Weg zur digitalen Kommune führt nicht zwangsläufig über die Blockchain – aber er führt immer weniger an ihr vorbei.

tl;dr

Blockchain kann in der kommunalen Verwaltung dort sinnvoll sein, wo klassische Verfahren an rechtliche, technische oder institutionelle Grenzen stoßen – etwa bei Nachweissystemen, Tokenisierung oder sicheren Datenzugriffen. Pilotprojekte in Nordrhein-Westfalen zeigen, dass dezentrale Lösungen möglich sind – wenn Rechtsrahmen, Zielklarheit und Governance stimmen. Der Beitrag analysiert Chancen, Risiken und den strategischen Handlungsbedarf für Kommunen, die digitale Souveränität mitgestalten wollen.

Quellenverzeichnis

Bundesnetzagentur (o.J.): Blockchain-Technologie in der öffentlichen Verwaltung. Online abrufbar unter: Link [Zugriff: 31.05.2025].

European Commission (2024): European Blockchain Services Infrastructure (EBSI). Online abrufbar unter: Link [Zugriff: 31.05.2025].

Fraunhofer INT – Fraunhofer-Institut für Naturwissenschaftlich-Technische Trendanalysen (o.J.): Blockchain-Reallabor im Rheinischen Revier. Projektüberblick und Perspektiven für den kommunalen Energiesektor. Aachen/Gelsenkirchen. Online abrufbar unter: Link [Zugriff: 31.05.2025].

IT.NRW – Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (2021): Mitgliedschaft in der govdigital eG – Blockchaininfrastruktur für die öffentliche Hand. Link [Zugriff: 31.05.2025].

IT-Planungsrat (2020): Koordinierungsprojekt „Blockchain“ – Sachstandsbericht Mai 2020. Online abrufbar unter: Link [Zugriff: 31.05.2025].

KDN – Dachverband kommunaler IT-Dienstleister (o.J.): Digitale Modellregion Aachen – GovChain.NRW. Online abrufbar unter: Link [Zugriff: 31.05.2025].

MWIKE NRW – Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (o.J.): Blockchain.NRW – Pressemitteilung. Online abrufbar unter: Link [Zugriff: 31.05.2025].

regio iT GmbH (o.J.): Blockchain. Online abrufbar unter: Link [Zugriff: 31.05.2025].

SWR – Südwestrundfunk (2024): Zahlen mit Bitcoins und Co. – Mannheim soll Kryptostadt werden. Online abrufbar unter: Link [Zugriff: 31.05.2025].

Swissinfo (2023): Stadt Lugano akzeptiert für alle Rechnungen Zahlung in Bitcoin. Online abrufbar unter: Link [Zugriff: 31.05.2025].

WDR – Westdeutscher Rundfunk (2024): Bitcoin-Rekordhoch: Wo in NRW mit Kryptowährung bezahlt werden kann. Online abrufbar unter: Link [Zugriff: 31.05.2025].

Zitiervorschlag

Pereira Wolf, Heiko (2025): Verwaltung neu verknüpft: Blockchain zwischen Technikversprechen und Rechtswirklichkeit. Impulse aus Nordrhein-Westfalen für eine klügere Digitalisierung der Kommunen. Online veröffentlicht am 31.05.2025 unter: http://www.pereirawolf.de/beitrag/2025-05-31-beitrag-1.html [Zugriff: TT.MM.JJJJ].

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